OPEN

23.SEPTEMBER 2024

V-NISSG Sachkunden

Seit 1. Juni 2024 dürfen nach neuem Gesetzt des BAG die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.
Diese Qualifikation erwirbt man in verschiedenen Modulen mit anschliessender schriftlicher und praktischer Prüfung.

Ich habe meine notwendigen Sachkundenachweise erfolgreich bestanden und bin ermächtigt folgende Behandlungen anzubieten:
Haarentfernung mit Laser und Permanent-Make-up und Tattoo Entfernung


Offizielles Mitglied der Schweizerischen
Gesellschaft für medizinische Kosmetik.